Lagerordnung Pfingstzeltlager

  • Die Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuern der Ortsgruppen. Eine Haftung des Veranstalters DLRG-Jugend Bezirk Hochstift Paderborn bei unerlaubten Einzelaktionen von Teilnehmern/innen ist ausgeschlossen.
  • Das Zeltlagergeländer darf nicht ohne Abmeldung und Erlaubnis verlassen werden.
  • Die Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist einzuhalten, das Jugendschutzgesetz zu beachten.
  • Einwegverpackungen sind nicht erlaubt. Unnötige Müllkosten müssten sonst von allen getragen werden. Deshalb: Mehrwegflaschen! Müll ist entsprechend getrennt im Lager zu entsorgen.
  • Wimpel und Gegenstände von anderen Ortsgruppen bleiben unberührt.
  • Alkohol im Bereich des Zeltlagers ist verboten.
  • Jeder Teilnehmer erkennt die Lagerordnung an.
  • Jede/r Teilnehmer/in und Betreuer/in erklärt sich mit der Anmeldung mit der Aufnahme von Bildern und Videos während der Veranstaltung, sowie deren uneingeschränkter Verwendung durch den Veranstalter DLRG-Jugend Bezirk Hochstift Paderborn und von ihm dazu Beauftragte sowie durch die DLRG Ortsgruppe Natzungen einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.